Tokenisierung
Tokenisierung bezeichnet einen Verschlüsselungs-Prozess, mit dem die Sicherheit bei Kreditkartennutzung erhöht wird. Sensible Daten wie Kreditkartennummern werden dabei durch Referenzwerte, sogenannte Tokens, ersetzt. Ein Token kann uneingeschränkt von Systemen und Anwendungen genutzt werden, während die ursprünglichen Daten im sicheren, PCI-konformen Datentresor gespeichert werden. Der Verkäufer muss also keine sensiblen Kundendaten abspeichern, um seine Zahlung zu erhalten.
Tokenisierung – Vorteile für Nutzer und Händler
Die Tokenisierung vermindert das Risiko, dass Kreditkartendaten von Kriminellen ausgespäht werden. Sie ist für E-Commerce ebenso geeignet wie für den Einsatz im stationären Handel. Sie vermindert die Verantwortung des Händlers für die Kartendaten seiner Kunden und ermöglicht eine exaktere Erfüllung der PCI-DSS-Richtlinie. [2]
Tokenisierung bezeichnet in der Computerlinguistik die Segmentierung eines Textes in Einheiten der Wortebene (manchmal auch Sätze, Absätze o. Ä.). Die Tokenisierung des Textes ist Voraussetzung für dessen Weiterverarbeitung, beispielsweise zur syntaktischen Analyse durch Parser, im Textmining oder Information Retrieval. In der Informatik bezeichnet der Begriff analog die Zerlegung eines in einer Programmiersprache verfassten Computerprogrammes in kleinste Einheiten, siehe Token (Übersetzerbau) und auf den Token basierte Kompression. Außerdem wird mit Tokenisierung im Finanzwesen auch der Trend zur Abschaffung des Trägermediums Papier-Urkunde durch digitale Daten bezeichnet.
Probleme der Tokenisierung
Üblicherweise wird ein Text bei der Tokenisierung in seine Wörter zerlegt. Die White-Space-Tokenisierung ist die einfachste Form einer solchen Zerlegung. Der Text wird bei diesem Verfahren an den Leer- und Interpunktionszeichen aufgetrennt. Bei nicht-segmentisierenden Schriften wie der chinesischen oder japanischen kann es nicht angewandt werden, da in diesen keine Leerzeichen vorhanden sind.
Bei einem alternativen Tokenisierungsverfahren bilden Folgen von Buchstaben einen Token, ebenso alle Folgen von Ziffern. Alle anderen Zeichen bilden für sich genommen einen Token.
Beide Verfahren sind jedoch problematisch im Fall von Mehrwortlexemen, speziell Eigennamen, Währungsangaben usw. Für den Satz Klaus-Rüdiger kauft in New York für $2.50 Fish'n'Chips. wäre aus linguistischer Sicht eine Segmentierung in folgende Tokenfolge adäquater:
Klaus-Rüdiger
kauft
in
New York
für
$2.50
Fish'n'Chips
Finanzwesen
Tokenisierung ist im Finanzwesen und im Wertpapierrecht der Trend, Finanzprodukte als Kryptowerte zu digitalisieren und auf einer Blockchain als dezentral gespeicherte Vermögenswerte abzubilden.[1] Der Trend führt weg von der klassischen Papierform eines Trägermediums hin zu digitalen Daten. Beispiele sind die Verwendung von Buchgeld anstatt Bargeld, die Einführung von Kryptowährungen oder die Einführung von elektronischen Wertpapieren anstelle von Wertpapierurkunden. Bei allen wird die Papierform als Trägermedium für Finanzinstrumente abgelöst (tokenisiert) durch digitale Formen. Das Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) vom Juni 2021 ermöglicht den Wertpapierhandel mit völlig urkundenlosen Finanzinstrumenten, indem es deren Übergabe durch Eintragung im Wertpapierregister nach. [3]
Token und Tokenisierung
Durch Token kann man zwar Rechte an einer Sache abbilden, ein Token selbst ist aber weder eine Sache noch ein Recht. Grundsätzlich hat ein Token keinen ihm innewohnenden Wert. Durch die Tokenisierung wird der an sich rechtlich neutrale Token durch eine rechtliche Verknüpfung mit einem sich außerhalb der Blockchain befindlichen Vermögenswert „aufgeladen“.
Rechte, also auch das Eigentum als ein absolutes, dingliches Recht, können durch fungible oder nicht-fungible Token „tokenisiert“ werden.
Fungible Token, also austauschbare Token, bieten sich an, wenn das Eigentum in mehrere, gleichartige Token zerlegt werden soll. Vergleichbar sind fungible Token etwa mit Geld oder anderen – juristisch ausgedrückt – „vertretbaren“ Sachen (vgl. § 91 BGB).
Nicht-fungible Token (NFT) sind hingegen einzigartig und nicht austauschbar. Bei der Erstellung des NFT entstehen eine eindeutige Token-ID und einzigartige Metadaten. NFT sind vor allem dann sinnvoll, wenn es zu einer bestimmten Sache nur genau einen Token geben soll, oder aber wenn Eigentum in mehrere unterschiedliche Miteigentumsanteile zerteilt wird. Das wäre also der Fall, wenn es für ein einzigartiges Kunstwerk nur einen einzigen Token geben soll, der dem Inhaber des Tokens das Eigentum an dem Kunstwerk zuordnet. Oder aber, wenn die „Anteile“ am Eigentum unterschiedlich ausfallen, etwa weil ein Käufer einen größeren Anteil am Kaufpreis übernimmt und ihm deshalb ein größerer Miteigentumsanteil zusteht. Juristisch vergleichbar sind die NFT mit „nicht-vertretbaren“ Sachen, also Einzelstücken und Unikaten.
Eine Abgrenzung zwischen fungiblen und nicht-fungiblen Token ist nicht eindeutig möglich und es werden dazu verschiedene Ansätze vertreten. Für die Tokenisierung von Eigentum an körperlichen Gegenständen, auch wenn es sich um Miteigentum mit gleichem prozentualen „Anteil“ handelt, bietet es sich aber an, die Token aufgrund ihrer begrenzten Anzahl als NFT zu klassifizieren. [4]
Die drei Kategorien der «Token» und ihre rechtliche Grundlage
Der allgemein gehaltene Begriff «Token» kann in drei Sub-Kategorien unterteilt werden. Es wird zwischen dem «Utility Token», dem «Payment Token» und dem «Asset Token» unterschieden. Jedem Token wird ein spezifisches Underlying (im Sinne von monetären und nicht monetären Wertgegenständen) und eine unterschiedliche rechtliche Grundlage zugeordnet. Abbildung 1 illustriert die drei verschiedenen Arten von «Token» sowie ihre dazugehörigen Fokuspunkte.
Bereits im Jahr 2018 wurde von der FINMA die erste rechtliche Grundlage für die innovationsstarke Technologie der Blockchain geschaffen. Bezüglich der Regulierung von innovativen Finanzmarkttechnologien gilt die Schweiz im internationalen Vergleich als eine Pionierin. Denn die von der FINMA geschaffene rechtliche Grundlage wurde mit weiteren Gesetzestexten untermauert. Am 01. Februar 2021 wurde durch die Änderung im Obligationenrecht und im Bucheffektengesetz ein weiterer wichtiger Schritt zu einem starken Standort von Blockchain Technologien gemacht. Des Weiteren wurde am 18. Juni 2021 die Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register durch den Bundesrat genehmigt. Durch diese gesetzliche Veränderung und der dazugehörigen Verordnung werden Distributed-Ledger-Technologie (DLT) basierte Handelssysteme gesetzlich unterstützt.
Um die beschriebenen «Token» handeln zu können, bedarf es einem Listing an einer Schweizer Börse. Bisher ist die SIX Digital Exchange (SDX) der erste von der FINMA zertifizierte Börsenplatz, welcher den Handel von digitalen Assets ermöglicht. Aufgrund der rechtlichen Regularien kann aktuell nur auf der SDX in einem vollständig regulierten Umfeld, basierend auf der DLT, mit «Token» gehandelt werden.
Potenzielle zukünftige Anwendungsfelder der Tokenisierung
Die Blockchain-Technologie findet im europäischen Finanzsektor immer mehr Anwendung. Börsen nutzen bereits die sich hieraus ergebenen Effizienzvorteile für ihr Settlement und Clearing. Des Weiteren versuchen verschiedene Börsenstandorte eine eigene Handelsplattform für digitale Vermögenswerte zu lancieren. Die Transformation realer in digitale Assets wird in traditionellen Märkten eine immer häufig diskutierte Thematik. Folglich haben auch Vermögensverwalter ihr Leistungs- und Lösungsspektrum zu erweitern.
Die Adaption der Blockchain-Technologie hat aber nicht nur im Finanzsektor, sondern auch in der Immobilienbranche großen Anklang gefunden. Somit ist es nicht überraschend, dass bereits 3% des weltweiten Devisenhandels durch tokenisierte Vermögenswerte abgedeckt werden.
Der globale Immobilienwert umfasst rund CHF 302 Billionen, womit dieser Markt als einer der weltweit bedeutendsten Märkte angesehen werden kann. Allerdings ist lediglich ein Bruchteil davon für die Allgemeinheit handelbar. Dies soll in den kommenden Jahren durch die Tokenisierung verändert werden. [5]
Regulierung der Tokenisierung in Deutschland – eWpG, MiCA und darüber hinaus
Dem globalen Trend folgend, bewegt sich Deutschland auf eine Dematerialisierung von Wertpapieren zu und aktualisiert seine Regulierungsgrundlage. Im Juni 2021 wurde eine Erneuerung des Wertpapierrechts und der Wertpapieraufsicht in Deutschland veröffentlicht.
Das eWpG (Gesetz über elektronische Wertpapiere) gibt Emittenten das Recht zu entscheiden, ob sie Wertpapiere in Form einer Urkunde oder digital ausgeben wollen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es auch erlaubt, bereits emittierte Wertpapiere zu digitalisieren. Außerdem beschreibt das Gesetz die Möglichkeit, digitale Wertpapiere mit Zustimmung der Begünstigten in klassische Zertifikatsformen umzuwandeln.
Alle Innovationen müssen den Grundsätzen des Eigentums- und Zivilrechts, der Compliance und den hohen Standards des Transaktionsschutzes entsprechen. Diesen Werten folgend beschreibt das eWpG zwei Arten von elektronischen Wertpapierregistern: zentrale Wertpapierregister und dezentrale Krypto-Wertpapierregister, die typischerweise auf Basis der Distributed-Ledger-Technologie (DLT) betrieben werden. [6]
In der Finanzwelt gibt es einen neuen Trend: die Tokenisierung von Assets. Bei der Tokenisierung werden digitale Abbildungen von Vermögenswerten in Form von Token über die sogenannte Blockchain abgebildet. Das bietet viele Vorteile wie eine schnellere Abwicklung oder niedrigere Kosten. Da möchten viele Unternehmen gleich vorne mit dabei sein. So mancher tut das schnell als neuen Hype ab. Doch laut dem Autor handelt es sich vielmehr um eine langfristige Entwicklung, die in einem technologisch-rechtlichen Nexus verstanden werden muss. Bei der Frage, was Token überhaupt sind, existieren seiner Ansicht nach verschiedene Perspektiven, die sich im Spannungsfeld zwischen Technologie und Rechtsrahmen bewegen. So sind zwar Token-Assets offiziell als Finanzinstrument definiert worden und unterliegen somit der Finanzmarktregulierung, was eine gewisse Lücke geschlossen hat. Dennoch bleiben Assets, die nicht in Form eines frei handelbaren Tokens digitalisiert werden, eine Vermögensanlage im Sinne des Vermögensanlagegesetzes.
Definitionsversuche
Mit der Historie von Kuxen bis zur vollständigen Dematerialisierung bleibt die Frage nach einer Definition von "Token" im Spannungsfeld zwischen Technologie und Rechtsrahmen. Als kurze Definitionen bieten sich folgende disjunkte Beschreibungen für einen "Token" an:
Rechtlich - Ein "Token" ist eine Repräsentation eines Assets analog einer Verbriefung (eines Eigentums, Rechte, Schuldverhältnisse etc.).
Technologisch - Ein "Token" aus Bits und Bytes ist eine Berechtigung für einen Zugriff auf eine bestimmte Computer-Ressource.
Diese Definitionsversuche führen auf eine Abgrenzung innerhalb dieser Perspektiven, wobei die Unterscheidung Konto versus Token auf Kahn & Roberds (2009) beziehungsweise der zitierten Fragestellung von Kahn (2020) beruht:
Konto versus Token - Konto = Identification of the holder. When you use an account, the crucial question for the recipient is your identity. "Are you really the account holder?" Token = Verification of the item. When you use a token, your identity is irrelevant; instead, the crucial question for the recipient is: "Is this item I'm receiving real or counterfeit?"
Technologisch - Traditionell ist ein Token ein "anonymes" materielles Objekt, welches anstelle eines Werts genutzt wird (Pfandmarke, Wertmarke für Wasch salon, Jeton im Casino). Im Kontext der aktuellen Diskussion ist ein "digitaler" Token ein Eintrag in einem Register mit einem definierten Zugang (ID/Pin, Code, Key) für die Verwendung einer Ressource (Datenbank, Netzwerk usw.).
Schon diese beiden Unterscheidungen lassen erkennen, dass das rechtliche Verständnis eines "digitalen" Tokens einem "analogen" Technologie-Token zuzuordnen ist, während der "digitale" Technologie-Token als Registereintrag mit einem definierten Zugang eher zu dem Kontobegriff passt.
Begrenzt man sich aber auf einen "digitalen" Technologie-Token, dann besteht in der Regel die Notwendigkeit, einen Zugriff zu "autorisieren" - ob nun über eine persönliche ID, einen abstrakten Public-Private-Key oder die Kennung eines Devices, "auf dem" das Token-Register vorhanden ist. Bevor nun diese Definitionen auf den Wertpapierbereich angewendet werden sollen, kann man durchaus die Frage stellen, ob entsprechende "Token" gerade bei dem Musterbeispiel von Bitcoin überhaupt existieren? [7]
⠀ Deklination des Substantivs. – Adresse von der Ressource: https://www.lernhelfer.de/schuelerlexikon/deutsch/artikel/deklination-des-substantivs
⠀ Tokenization // Universum. – Adresse von der Ressource: https://www.universum-group.de/glossar/tokenization/
⠀ Tokenisierung // WikipediA. – Adresse von der Ressource: https://de.wikipedia.org/wiki/Tokenisierung
⠀ Entdeckung der Tokenisierung von Sachwerten // DIGITALE WELT. – Adresse von der Ressource: https://digitaleweltmagazin.de/entdeckung-der-tokenisierung-von-sachwerten/